Aktuelles aus dem AGJ-Fachverband
1959–2024: Der AGJ wird 65!
Seit 65 Jahren steht der AGJ-Fachverband für kontinuierliches und professionelles Engagement für Menschen in Problemlagen. Aus den Erfahrungen dieser 65 Jahre schöpfen wir die Kompetenz und Zuversicht für die Herausforderungen von morgen. Wir bedanken uns bei allen Unterstützer*innen und Fördergeber*innen mit einem großen Jubiläumsfest am 24. Oktober 2024.
Neues Angebot: Mobbing-Beratung
Wir bieten vertrauliche und kostenfreie Online-Beratung zum Thema Mobbing zwischen Kindern und Jugendlichen. Wir unterstützen Fachkräfte darin, typische Fehler zu vermeiden und zeigen ihnen Möglichkeiten zur Bewältigung der Situation auf. Die Mobbing-Beratung startet am 15. April 2024 mit den Standorten Freiburg, Tübingen, Breis-gau-Hochschwarzwald und Zollernalbkreis. > Zum Flyer
Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik
Der Deutsche Bundestag hat am 23.02.2024 das sogenannte Cannabisgesetz beschlossen. Es legalisiert den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen. Mehr dazu hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Liga Stichtagserhebung 2023
Menschen in sozialer Ausgrenzung und Wohnungsnot - Alarmierender Anstieg: Wohnungsnot erreicht erneuten Höchststand in Baden-Württemberg.
Zur Erhebung im Hilfesystem nach §§ 67 ff. SGB XII in Baden-Württemberg, durchgeführt am 29. September 2023 Download
Titelbild von Alfred Derks auf Pixybay
Wohnungslosenhilfe und Vonovia kooperieren
Im Kampf gegen Wohnungslosigkeit arbeiten das Wohnungsunternehmen Vonovia und die AGJ-Wohnungslosenhilfe im Kreis Konstanz ab sofort zusammen. Vonovia bietet der Wohnungslosenhilfe passende freie Wohnungen in Konstanz und Umgebung an. Diese sucht geeignete Mieter. Der erste Mietvertrag ist bereits unterschrieben. mehr lesen
Ausbildung zum/r ehrenamtlichen Suchthelfer*in
Ehrenamtliche Suchthelfer*innen leisten einen wichtigen Beitrag im Verbund der Suchthilfe. Sie unterstützen und ergänzen das Beratungs-, Nachsorge- und Präventionsangebot der Einrichtungen maßgeblich. Die Erfahrung zeigt, dass eine fundierte Ausbildung der Suchthelfer*innen sehr wichtig ist. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer.
Aktionsbündnis „Suchtberatung retten“
Die Träger der ambulanten Suchtberatung verzeichnen seit Jahren ein stetig wachsendes strukturelles Defizit. Die Landeszuschüsse wurden seit über 20 Jahren nicht erhöht, was faktisch einer sukzessiven Kürzung entspricht. Nun haben 116 Einrichtungen das verbands- und trägerübergreifenden Aktionsbündnis „Suchtberatung retten“ gegründet. Werden Sie Unterstützer*in! > Mehr Informationen
Wohnhilfen
> Aufnahmehäuser
> Stationäre Hilfe
> Betreutes Wohnen
Aufnahmehäuser
Die Aufnahmehäuser bieten Sofortunterbringung mit kurzfristigem Aufenthalt – in der Regel bis zu drei Monaten – als ambulantes, qualifiziertes Wohnangebot. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung weiterführender Perspektiven, z. B. durch Arbeits- und Wohnungssuche, Vermittlung in ein stationäres Hilfeangebot, in Betreute Wohnangebote oder in eigenen Wohnraum. Grundlage ist ein gemeinsamer, mit dem Leistungsträger erörterter Hilfe-/Gesamtplan.
Stationäre Hilfe
Eine bedarfsgerechte und engmaschige Betreuung für den Zeitraum von 12-18 Monaten stellt der Leistungstyp „stationäre Hilfe“ zur Verfügung (Einzel- und Doppelzimmer). Für Frauen bieten wir separate, von den übrigen Wohnbereichen abgetrennte, Zimmer an.
Bevorzugt wird diese Hilfeform, wenn ein Wechsel in eine ambulante Wohnform oder in eigenen Wohnraum (noch) nicht möglich ist. Gemeinsam werden die im Hilfe-/Gesamtplan erarbeiteten Hilfeziele schrittweise – im Rahmen des 8. Kapitels SGB XII in enger Kooperation mit dem Kostenträger – erarbeitet.
Betreutes Wohnen
Um eine langfristige soziale Stabilisierung zu erreichen und einen Weg zurück in ein eigenständiges Leben und Wohnen zu ebnen, stehen Plätze im Betreuten Wohnen zur Verfügung. Die Betreuung findet sowohl in privat angemietetem Wohnraum als auch in Wohnraum, der von der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird, statt. Die Betreuungsdauer beträgt 12-18 Monate. Unser Beratungsangebot zielt vorrangig auf die soziale Stabilisierung.