Der AGJ-Fachverband als sicherer Ort – Maßnahmen zum Anvertrautenschutz
Unser Ziel ist, im AGJ-Fachverband eine Kultur der Achtsamkeit und des grenzachtenden Umgangs zu entwickeln und zu pflegen. Die Gewährleistung des Rechts auf seelische und körperliche Unversehrtheit gilt für alle Menschen, die bei uns Rat und Hilfe suchen, aber auch für alle Mitarbeitenden.
Wir wollen Grenzverletzungen verhindern und die Mitarbeiterschaft auf allen Hierarchieebenen dafür sensibilisieren. Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im AGJ-Fachverband erhalten eine Schulung zum Thema Anvertrautenschutz.
Wir nehmen Einfluss auf Faktoren und Strukturen, die grenzverletzendes Verhalten begünstigen und bieten zeitnahe und kompetente Interventionen im Falle von Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexuellem) Missbrauch.
Zur Umsetzung des Präventionsgesetzes der Erzdiözese Freiburg wurde eine hierarchieübergreifende Arbeitsgruppe gebildet und ein Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet. Der Verband benennt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren eine/n Beauftragte/n für Anvertrautenschutz. Hauptaufgabe dieser Person ist die Unterstützung der Führungsebene bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes.
Das Institutionelle Schutzkonzept des AGJ-Fachverbandes zur Einsicht.