Hinweisgeberportal im AGJ-Fachverband

Vertrauen bildet das Fundament dafür, dass der AGJ-Fachverband als kompetenter und verlässlicher Träger und Arbeitgeber wahrgenommen wird. In diesem Sinne stellen Offenheit, Transparenz sowie die konsequente Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen des AGJ-Fachverbandes die Basis unserer Arbeit dar. Der AGJ mit seinen Diensten und Einrichtungen ermutigt Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Beschäftige dazu, Fehlverhalten sowie Verstöße gegen Rechtsnormen und interne Richtlinien innerhalb der Organisation zu melden. Diese aktive Mitwirkung trägt dazu bei, potenziellen Schaden zu verhindern und die Integrität unseres Handelns zu bewahren.

Um den Hinweisgebenden höchste Vertraulichkeit bei der Abgabe von Hinweisen zu gewährleisten, wurde vom AGJ-Fachverband eine Hinweisgeberstelle eingerichtet. Als externe Vertrauensstelle wurde die Anwaltskanzlei Vogel + Heinrich, Rechtsanwältinnen in Freiburg beauftragt. Die Meldestelle sichert die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

 

Alle gemeldeten Hinweise werden ernst genommen, angemessen behandelt und können jederzeit, falls gewünscht, anonym abgegeben werden.

Zur Hinweisgeberstelle
Über die Anwaltskanzlei Vogel + Heinrich

Die Anwaltskanzlei Vogel + Heinrich nimmt als Vertrauensanwältinnen Verdachtsmomente von Straftaten und strafbewehrten Regelverstößen gegen geltendes Recht nach dem Hinweisgeberschutz entgegen und bearbeitet diese.

Noch gut zu wissen:

  • Hinweisgebende Personen können grundsätzlich wählen, ob sie sich an die interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie unter bundesjustizamt.de
  • Das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch die interne Meldestelle über die Anwaltskanzlei Vogel + Heinrich finden Sie auf deren Homepage.
  • Deren Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte ebenfalls der Kanzlei-Homepage.
  • Falschmeldungen, welche nicht durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt sind und vorsätzliche/grob fahrlässige Falschmeldungen können zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).