Als Anbieter*in von Glücksspielen in Baden-Württemberg sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Personal regelmäßig zu schulen – gemäß § 7 Landesglücksspielgesetz (LGlüG BW).
Unsere Schulungen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und vermitteln praxisnahes Wissen zu:
- Spieler- und Jugendschutz
- Erkennen problematischen Spielverhaltens
- Hilfsangebote für Betroffene
- Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Was ist der Hintergrund der Schulungspflicht nach § 7 LGlüG BW?
Das Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Glücksspielanbieter dazu, ein Sozialkonzept umzusetzen. Ziel ist es, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Schulungen des Personals sind ein zentraler Bestandteil dieses Konzepts.
Wer muss geschult werden?
Alle Personen, die in Spielhallen, Annahmestellen, Wettvermittlungsstellen oder gastronomischen Betrieben mit Geldspielgeräten tätig sind und Kontakt zu Spielgästen haben.
Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
Seit der Novellierung des LGlüG BW im Jahr 2025 ist eine Wiederholungsschulung alle zwei Jahre verpflichtend.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Die Schulung umfasst u. a.:
- Grundlagen des Spieler- und Jugendschutzes
- Erkennen problematischen Spielverhaltens
- Kommunikation mit Betroffenen
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten
Wie lange dauert die Schulung?
Die Dauer variiert je nach Schulungsformat (Erst- oder Wiederholungsschulung) und Glücksspielform.
Gibt es ein Zertifikat?
Ja, alle Teilnehmenden erhalten im Anschluss ein Teilnahmezertifikat als Nachweis gegenüber den Behörden.
Unsere Schulungen entsprechen den aktuellen Vorgaben des novellierten Landesglücksspielgesetzes (Stand 2025) und werden regelmäßig durchgeführt – auch als Wiederholungsschulungen im neuen 2-Jahres-Turnus
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