Glücksspielschulungen nach § 7 LGlüG BW

Als Anbieter*in von Glücksspielen in Baden-Württemberg sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Personal regelmäßig zu schulen – gemäß § 7 Landesglücksspielgesetz (LGlüG BW).Unsere Schulungen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und vermitteln praxisnahes Wissen zu: Was ist der Hintergrund der Schulungspflicht nach § 7 LGlüG BW? Das Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Glücksspielanbieter dazu, ein Sozialkonzept umzusetzen. Ziel ist es, […]