Wohnhilfen
> Aufnahmehäuser
> Stationäre Hilfe
> Betreutes Wohnen
Aufnahmehäuser
Die Aufnahmehäuser bieten Sofortunterbringung mit kurzfristigem Aufenthalt – in der Regel bis zu drei Monaten – als ambulantes, qualifiziertes Wohnangebot. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung weiterführender Perspektiven, z. B. durch Arbeits- und Wohnungssuche, Vermittlung in ein stationäres Hilfeangebot, in Betreute Wohnangebote oder in eigenen Wohnraum. Grundlage ist ein gemeinsamer, mit dem Leistungsträger erörterter Hilfe-/Gesamtplan.
Stationäre Hilfe
Eine bedarfsgerechte und engmaschige Betreuung für den Zeitraum von 12-18 Monaten stellt der Leistungstyp „stationäre Hilfe“ zur Verfügung (Einzel- und Doppelzimmer). Für Frauen bieten wir separate, von den übrigen Wohnbereichen abgetrennte, Zimmer an.
Bevorzugt wird diese Hilfeform, wenn ein Wechsel in eine ambulante Wohnform oder in eigenen Wohnraum (noch) nicht möglich ist. Gemeinsam werden die im Hilfe-/Gesamtplan erarbeiteten Hilfeziele schrittweise – im Rahmen des 8. Kapitels SGB XII in enger Kooperation mit dem Kostenträger – erarbeitet.
Betreutes Wohnen
Um eine langfristige soziale Stabilisierung zu erreichen und einen Weg zurück in ein eigenständiges Leben und Wohnen zu ebnen, stehen Plätze im Betreuten Wohnen zur Verfügung. Die Betreuung findet sowohl in privat angemietetem Wohnraum als auch in Wohnraum, der von der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird, statt. Die Betreuungsdauer beträgt 12-18 Monate. Unser Beratungsangebot zielt vorrangig auf die soziale Stabilisierung.